Besserer Gehölzschutz in Dresden gefordert

23. Oktober 2023 | Naturschutz, Bäume

Seit 30. September ist die alljährliche Schonzeit (1. März bis 30. September) vorbei und die Saison läuft, in der das Beseitigen von Bäumen und Gehölzen möglich ist. Gemeinsam mit dem NABU Dresden-Meißen setzen wir uns für mehr Gehölzschutz ein. Deswegen haben wir Forderungen zur Änderung der geltenden Baumschutzsatzung an die Stadtverwaltung gerichtet.

Gehölze in Dresden besser zu schützen, ist jetzt wichtiger denn je. Einerseits braucht es mehr Grün in der Stadt für die Klimaanpassung und den Erhalt sowie die Förderung der Biodiversität. Andererseits haben die Wetterextreme der letzten Jahre vielen Gehölzen in Dresden zugesetzt. Gehölze zu beseitigen, darf vor diesem Hintergrund keine leichtfertige Option sein.

Die erste zentrale Forderung ist, in den Zweck der Baumschutzsatzung die Förderung der Biodiversität, den Erhalt von Nahrungshabitaten sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten aufzunehmen.

Auch soll die Satzung vollumfänglich in Kleingärten gelten, nicht wie bisher nur auf Gemeinschaftsflächen in Kleingärten. Weiter sollen auch kleinere Gehölze wie Heckenstrukturen besser geschützt werden und bei Ersatzpflanzungen deren ökologische Funktionalität sichergestellt werden, z. B. dass sie einheimischen Singvögeln Brut- und/oder Nahrungshabitate bieten müssen. Generell ist strukturreiches Grün wichtig für die Biodiversität und den Biotopverbund. Dazu braucht es auch kleinere Gehölze. Diese haben in den letzten Jahren aber stark gelitten. Obstbäume sollten nicht mehr wie bisher erst ab einem Stammumfang von 60 cm geschützt sein, sondern bereits ab 30 cm.

Darüber hinaus stellen wir die 6-Wochen-Frist zur Genehmigung bei Nichtbearbeitung in Frage. Aktuell ist es so: Schafft die zuständige Behörde es nicht, innerhalb von sechs Wochen den Fällantrag eines Gehölzes zu bearbeiten, gilt die Genehmigung als erteilt. Gehölzschutz darf nicht von der kurzfristigen Personalsituation des zuständigen Amtes abhängig sein.

Aktuell erlaubt auch das Sächsische Naturschutzgesetz Gehölzschnitte, z. B. Grünschnitt von Formhecken und Baumpflege, in geringem Umfang als genehmigungsfrei, „wenn dadurch Vogelbruten nicht gestört werden“. Gemeinsam mit dem NABU fordern wir, dies generell auf Maßnahmen zu begrenzen, die nach fachlichen Standards notwendig sind.

Als offenes Problem bringen wir die Fragestellung ein, wie der Konflikt aufgelöst werden kann, dass Hecken immer wieder heruntergeschnitten werden, bevor sie überhaupt eine ökologische Funktionalität und schutzwürdigen Charakter erreichen, auch wenn dies außerhalb der Brutzeit geschieht.

Unsere Forderungen und Anmerkungen zur Gehölzschutzsatzung werden jetzt vom Umweltamt in der Überarbeitung berücksichtigt. Im Anschluss daran wird ein neuer Satzungsentwurf veröffentlicht, der durch die städtischen Gremien geht und zu dem wir erneut Stellung nehmen können. 

Der BUND wird sich weiterhin für mehr Gehölzschutz in Dresden einbringen.

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