Regionalgruppe Dresden

Achtung mit Sägen und Scheren

31. März 2022 | Lebensräume, Naturschutz

Die Vogelschutzzeit hat begonnen – warum man Sägen und Scheren erstmal zur Seite legen sollte

Eine Amsel sitzt in einem Strauch. BUND Dresden | Heike Heckendorf

Am 1. März hat wieder die Brutzeit von Vögeln und anderen wild lebenden Tieren begonnen. Bis Ende September ist es daher verboten, Hecken, Gebüsche, Bäume und andere Gehölze abzuschneiden oder gar zu fällen. Grund dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz: Es sieht vor, alle wild lebenden Tiere und deren Lebensräume zu schützen, damit sie ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen können.

Der Frühling ist da, man sieht bereits die ersten Blätter und Knospen an Büschen und Bäumen. Falls nicht bereits getan, können jetzt noch Nistkästen für die beginnende Brutsaison aufgehängt werden. Ein genauer Blick im Garten lohnt sich: Kiebitz, Lerche, Amsel, Blaumeise, Buchfink, Rotkehlchen – sie alle sind besonders früh dran und beginnen bereits im März mit der Brutzeit. Viele von ihnen bauen ihre Nester in Hecken und Sträuchern. Das kann jedoch fatal enden, wenn das Nest mit der Heckschere erwischt oder die Brut aus Angst verlassen wird. Daher sollten Sägen und Scheren von März bis September erstmal zur Seite gelegt werden.

Schützt das Naturschutzgesetz?

„Oft sieht man die kleinen Nester gar nicht, da die Brutplätze grundsätzlich von der blickabgewandten Seite angeflogen werden. Selbst Vogelfreunde können daher großes Leid anrichten, wenn sie ausgerechnet in der Brutzeit die Hecke stutzen möchten,“ sagt Jutta Wieding, stellvertretende Vorsitzende des BUND Dresden.

Hier liegt aber auch das Problem: Während das Zurückschneiden oder Beseitigen von Gehölzen von März bis September einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt und zu einer Geldstrafe von bis zu 10.000 EUR führen kann, sind kleinere Form und Pflegeschnitte in dieser Zeit nicht verboten. Doch auch diese stören die Vögel und die Brut. Der BUND Dresden rät daher, zumindest bis Ende Juli zu warten und erst danach notwendige Pflegeschnitte vorzunehmen.

Übrigens: Auch Altbäume oder totes Holz können und sollten sogar im Garten verbleiben, sofern von ihnen kein Sicherheitsrisiko ausgeht. Beides bietet einen extrem wichtigen Lebensraum nicht nur für Vögel, sondern auch für Insekten, Spinnen, Fledermäuse und Kleinsäuger.

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PRESSEKONTAKT

Martin Ahlfeld | martin.ahlfeld(at)bund-dresden.de 

Vorsitzender des BUND Dresden

 

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