Regionalgruppe Dresden

Rolle rückwärts für Dresdens Baumschutz?

06. Juli 2021 | Naturschutz, Klimawandel

Trampelpfad über eine Wiese. Rechts bäume mit grünen Blättern. Links rosa blühende Bäume. BUND Dresden | Stefan Escher

Kaum war der „Baum-ab-Paragraph“ im sächsischen Naturschutzgesetz abgeschafft, machte die CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat einen Vorstoß für das Ende der Dresdner Baumschutzsatzung. Der Kompromiss, der jetzt im Stadtrat vorliegt, bringt den Dresdner Naturschutz nicht weiter.

Es war wohl ein Glücksmoment für viele Naturfreunde als der Sächsische Landtag am 3. Februar 2021 die Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes beschloss. Mit der Gesetzesänderung trat so nun die alte, strenge Regelung zum Gehölzschutz in Dresden wieder vollständig in Kraft. Dies rief am 28. Januar 2021 – noch vor der eigentlichen Wiederherstellung des gesetzlichen Baumschutzes – die Dresdner CDU-Fraktion des Stadtrats auf den Plan. Diese hat eine Beschlussvorlage eingebracht, wonach die Satzung kurzerhand außer Kraft gesetzt werden soll. Pikantes Detail: Während die CDU-Landtagsfraktion einhellig für die Wiederherstellung des Gehölzschutzes stimmte, schert sich die Dresdner CDU offenbar keinen Deut um die neue Regelung und bekämpft diese auf kommunaler Ebene.

Der Landtagsbeschluss Anfang Februar nahm die 2010 auf Betreiben der FDP- und CDU-Landtagsfraktionen vorgenommene Aushebelung des Gehölzschutzes im Freistaat zurück. „Willkürlich, zu kompliziert und verheerend für den Baumbestand“, so Jutta Wieding, Vorsitzende des BUND Dresden, über die 2010er Regelung. Der BUND hatte seinerzeit mit einer Fachstudie zu den befürchteten Auswirkungen vergeblich versucht, diese Schwächung des Naturschutzgesetzes zu verhindern.

Was keiner auf dem Schirm hatte: Während andere Kommunen ihre Satzungen abschafften oder stark kürzten, wurde die Dresdner Gehölzschutzsatzung nie angepasst und blieb fortan weitgehend unbeachtet. Die CDU-Fraktion möchte diese nun zunächst außer Kraft setzen und dann überarbeiten. Die Begründung dafür liest sich recht vage: Die „aktuellen Klimaschutzziele und -entwicklungen“ seien nicht ausreichend berücksichtigt. Ebenfalls unbestimmt bleibt der allgemeine Hinweis auf „Konfliktpunkte“ und „Bedürfnisse und Belange der hier lebenden Menschen“. Wessen Bedürfnisse hier gemeint sind wird klar, wenn man die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, in welcher eine neue Baumschutzsatzung erarbeitet werden soll, liest: So wird neben dem Stadtverband Dresdner Gartenfreunde, dem Verband Wohneigentum, Haus&Grund, der Dresdner Wohnungsgenossenschaft und VONOVIA SE lediglich der BUND als Vertreter der Naturschutzverbände angedacht.

Nachdem deutlich wurde, dass der Antrag in der eingebrachten Fassung keine Mehrheiten finden würde, brachte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag ein, der lediglich die Sanktionierung von Verstößen weitgehend aussetzen soll. Die Satzung würde so zum Papiertiger werden. In der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vom 29. März 2021 wurde in der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Satzung noch der NABU und der Kleingartenbeirat ergänzt. Dass sich auch mit dieser Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die Schutzziele weniger am Notwendigen, als am von Eigentümern Gewünschten ausrichten sollen, wird in der Zusammensetzung nach wie vor offensichtlich.

Der BUND Dresden schätzt den Überarbeitungsbedarf der Satzung als gering ein. „Wir sind erschüttert angesichts dieses erneuten Angriffs auf den Gehölzschutz“, so Stefan Escher, Sprecher des Landesarbeitskreises Naturschutz im BUND. „Bäume und andere Gehölze sind als Sauerstofflieferant, Staubfilter, Lärmschutz, als Lebensraum für geschützte Tiere, Flechten und Moose, aber eben auch einfach, weil sie schön sind, in unserer Stadt von unschätzbarem Wert. Und angesichts von Sommern mit fast 40 °C im Schatten, die uns der Klimawandel beschert, brauchen wir sie mehr denn je als Schattenspender und natürliche städtische Klimaanlage. Unseren Bäumen geht es angesichts eingeschleppter Krankheiten und Dürre schlechter denn je. Es ist nicht zeitgemäß, Bäume als bloße Last für Grundstückseigentümer oder als Gefahrenquelle zu sehen.“

Im Jahr 2010 wurde – mit der unter Kritikern als „Baum-ab-Paragraph“ bezeichneten Aushöhlung des Naturschutzgesetzes – den Gemeinden untersagt, auf bebauten Grundstücken Regelungen zum Schutz von Bäumen unter einem Meter Umfang, Obstbäumen, Nadelgehölzen, Pappeln, Birken und Baumweiden und abgestorbenen Bäumen zu erlassen. Viele Baumschutzsatzungen, wie auch die der Stadt Dresden, verloren so ihre Wirkung. Zudem blieben Naturschutzbehörden ab sofort nur noch drei Wochen, um über Fällanträge zu entscheiden – zu kurz, um wirklich prüfen zu können, ob z.B. geschützte Arten an einem Baum leben. In den kommenden zehn Jahren mussten aufmerksame Bürger mit ansehen, wie unzählige Bäume aufgrund der Lockerung gefällt wurden. Wie viele, das weiß niemand so genau. Auch die Stadt kennt nur die Zahlen, in denen ein Antrag gestellt wurde.

 

PRESSEKONTAKT

Martin Ahlfeld
Vorstandsmitglied des BUND Dresden

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